Einfuhr: Von Personen über 16 Jahren dürfen 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak, 1 Liter Alkohol über 25 % und 2 Liter Alkohol unter 25 %, 1/4 l Parfüm und 1 l Eau de Toilette und Geschenkartikel bis zum Gegenwert von 10 tD eingeführt werden. Im Zweifelsfall sollten mitgeführte Gegenstände (etwa eine besonders wertvolle Kameraausrüstung, Laptop etc.) im Pass registriert werden, um ihre Wiederausfuhr zu garantieren. Ausfuhr: Antiquitäten dürfen nur mit Staatlicher Genehmigung ausgeführt werden. Für alle anderen im Lande gekauften Gegenstände sollte man sicherheitshalber die Rechnung und die Umtauschquittung der für den kauf benötigten Barmittel aufbewahren. Am Zoll kann hier nachgefragt werden.
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